Befristung unzulässig: Konsumentenschutz bekämpfte „abgelaufenen“ Gutschein vor Gericht
Wegen ihres angeblich nicht mehr gültigen Ryanair-Gutscheins bat eine Klagenfurterin den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten um Unterstützung. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig.