AfD-Kandidat Uwe Arendt macht Wahlkampf trotz Krankschreibung
Gegen den AfD-Landratskandidaten Uwe Arendt laufen disziplinarische Ermittlungen. Der Polizist soll während einer Krankschreibung Wahlkampf gemacht haben und als "DJ Eddy" aufgetreten sein. Der AfD-Kandidat für das Amt des Landrats im Saalekreis, Uwe Arendt, hat trotz monatelanger Krankschreibung Wahlkampf gemacht. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" („MZ“) berichtet, leitete die Polizeiinspektion Halle deshalb ein Disziplinarverfahren gegen den 58-jährigen Kriminalhauptkommissar ein. Der Beamte soll während seiner Dienstunfähigkeit gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen haben. Arendt war laut "MZ" von Ende Juli 2025 bis Mitte April dieses Jahres krankgeschrieben. In dieser Zeit soll er jedoch mehrfach politisch aktiv gewesen sein. Dem Bericht zufolge nahm er als Mitglied des Kreistags und Stadtrat in Merseburg an insgesamt 15 Sitzungen teil. Zudem bestritt er Wahlkampfveranstaltungen, darunter ein Kandidaten-Triell Ende März und ein Wahlforum Anfang April in Merseburg. Auch in sozialen Netzwerken war Arendt aktiv und veröffentlichte während seiner Krankschreibung zahlreiche Videos und Beiträge zu seinem Wahlkampf. In einem davon warb der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, mit Verweis auf Arendts Beruf für dessen Kandidatur. "Uwe Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch in der Politik", sagte Siegmund demnach. Ermittlungen auch wegen Tätigkeit als "DJ Eddy" Neben seinem politischen Engagement prüfen die Ermittler auch eine mögliche Nebentätigkeit. Arendt tritt in der Region unter dem Namen "DJ Eddy" als Musiker auf Veranstaltungen auf. Laut "MZ" kündigte er während seiner Krankschreibung einen Auftritt bei einer Osterveranstaltung in Merseburg an. Ob dieser tatsächlich stattfand, wird nun untersucht. Die Nebentätigkeit war Arendt zwar bereits 2017 genehmigt worden. Allerdings habe die Genehmigung ausdrücklich den Hinweis enthalten, dass die Tätigkeit im Fall einer Erkrankung untersagt sei. In der Verfügung heißt es demnach: "Rein vorsorglich untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit." In der Verfügung zur Einleitung des Disziplinarverfahrens heißt es, Beamte seien verpflichtet, ihre Gesundheit wiederherzustellen und alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Zudem müssten sie sich auch außerhalb des Dienstes "achtungs- und vertrauenswürdig" verhalten. Die Ermittler prüfen laut MZ deshalb, ob Arendt gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. Arendt selbst reagierte auf Instagram emotional auf die Berichterstattung. Er habe sich erst nicht äußern wollen, doch müsse jetzt etwas richtigstellen. Er sei "schon eine Weile nicht mehr krankgeschrieben", so Arendt. "Es ist nicht so, dass ich wegen einem Schnupfen zuhause geblieben bin", sagte er. Hintergrund seiner langen Ausfallzeit sei eine schwere Bandscheibenoperation gewesen. "Ich war nicht mehr dienstfähig". Er habe unter starken Schmerzen gelitten, Schmerzmittel genommen und zeitweise Krücken gebraucht. Zugleich verteidigte der AfD-Politiker seine Aktivitäten während der Krankschreibung. "Ich hatte viel Zeit, musste etwas tun, etwas Sinnvolles", erklärte er. Er habe "ein paar Videos" aus seinem Garten gedreht und sei "mit Krücken zu Veranstaltungen gegangen". "Ich habe mir nichts vorzuwerfen", sagte der AfD-Kandidat. Für den restlichen Wahlkampf habe er sich jedoch bei seinem Arbeitgeber Urlaub genommen. "Ich will weiter Landrat werden", sagte Arendt. Die Landratswahl findet am Sonntag, dem 7. Juni 2026 statt. Derweil dauert das Disziplinarverfahren an. Die Verfügung zur Einleitung des Disziplinarverfahrens verweist laut "MZ" auf einen Fall aus dem Jahr 2013. Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein langzeiterkrankter Beamter des Bundesnachrichtendienstes gegen seine Wohlverhaltenspflicht verstoßen hatte, weil er trotz Krankschreibung aktiv Wahlkampf machte. Sollte auch im Fall Arendt ein Dienstvergehen festgestellt werden, kommen je nach Schwere Sanktionen infrage. Sie reichen von einem Verweis über eine Geldbuße bis zur Entfernung aus dem Dienst.