Steuerzinsen: Lohnt sich der alte Zinstrick für Sparer wieder?
Die Bundesregierung will die Steuerzinsen im kommenden Jahr verdoppeln. Wer seine Steuererklärung später abgibt, kann davon profitieren – oder deutlich draufzahlen. Das Jahressteuergesetz spielt in der öffentlichen Wahrnehmung generell keine große Rolle. Dabei enthält der aktuelle Entwurf einen Punkt, der für Sparer von Bedeutung sein könnte: Die Bundesregierung will nämlich die Steuerzinsen für Nachzahlungen und Erstattungen im kommenden Jahr von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr erhöhen. Wer sich bei der Abgabe seiner freiwilligen Steuererklärung Zeit lässt, erhält bei einer Rückzahlung vom Finanzamt nun wieder mehr Geld. Gleichzeitig werden mögliche Nachzahlungen jedoch auch wieder höher verzinst, sodass sich der zu zahlende Betrag für Steuerschuldner erhöht. Gewinnt durch die Anpassung ein alter Zinstrick aus Zeiten der Niedrigzinsphase wieder neuen Auftrieb? Wann das Finanzamt Zinsen zahlt Zur Anwendung dieses Tricks machten sich Sparer zunutze, dass sie sich bei der Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung Zeit lassen können. Bei der sogenannten Antragsveranlagung gilt eine Frist von vier Jahren nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres. Eine freiwillige Steuererklärung für 2025 können Sie folglich bis zum 31. Dezember 2029 einreichen. Gefälschte Elster-Mail: Betrüger locken mit angeblichem Steuerguthaben Neue Auswertung zeigt: So lange brauchen die Finanzämter für Ihre Steuererklärung Bei einer möglichen Rückzahlung schuldet Ihnen das Finanzamt Geld – auch wenn Sie noch gar keine Steuererklärung abgegeben haben. Nach einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres stehen Ihnen Zinsen auf den ausstehenden Betrag zu: die sogenannten Erstattungszinsen. Diese betragen derzeit 0,15 Prozent je vollem Monat oder 1,8 Prozent im Jahr. Verdeutlichen lässt sich dies an einem Beispiel: Angenommen, Sie reichen eine Steuererklärung für das Jahr 2023 ein. Ihr am 5. Juni dieses Jahres eingehender Steuerbescheid weist eine Rückzahlung von 2.000 Euro auf. Nun greift erst einmal die 15-monatige Karenzfrist: Bis zum 31. März 2025 werden auf Ihre 2.000 Euro keine Zinsen fällig. Verzinst wird der Betrag folglich erst ab April 2025. Da nur volle Monate gezählt werden, spielt der Juni 2026 keine Rolle. Entscheidend ist lediglich der Zeitraum vom April vergangenen Jahres bis zum Mai dieses Jahres: Das sind 14 volle Monate. Bei einer Rückzahlung in Höhe von 2.000 Euro müsste Ihnen das Finanzamt bei einem Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat folglich 42 Euro an Zinsen zahlen. Durch eine Verdoppelung der Zinsen würden diese im beschriebenen Beispiel auf 84 Euro steigen. Ein gutes Geschäft für Sparer, sollte man meinen. Was gegen den Zinstrick spricht Dennoch sprechen Experten keine Empfehlung aus. Denn die Verzugszinsen haben gleich mehrere Nachteile: Die bestehende Zinsregelung funktioniert in beide Richtungen. Sollte sich bei der Prüfung durch das Finanzamt herausstellen, dass Sie keine Erstattung bekommen, sondern unerwartet Geld nachzahlen müssen, fordert das Finanzamt von Ihnen ebenfalls 1,8 Prozent beziehungsweise zukünftig 3,6 Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Je länger Sie mit der Steuererklärung warten, desto größer ist das Risiko, dass Sie relevante absetzbare Kosten vergessen. Dies kann Sie im ungünstigen Fall mehr kosten, als Sie durch die Zinsen verdienen. Durch die Karenzfrist zahlt das Finanzamt 15 Monate keine Zinsen auf Ihr Guthaben. Die Inflation läuft in dieser Zeit jedoch weiter und schmälert die Kaufkraft ihres Vermögens. Wieder hohe Zinsen aufs Tagesgeld Anders als zur Niedrigzinsphase – damals lagen die Erstattungszinsen noch bei sechs Prozent im Jahr – zahlen viele Banken mittlerweile wieder hohe Zinsen auf Tagesgeld. So gewährt die jüngst auf dem deutschen Markt gestartete Digitalbank Chase einen Aktionszins von vier Prozent für vier Monate. Die Norisbank zog wenige Tage später nach und lockt Zinshopper derzeit ebenfalls mit vier Prozent Zinsen. Diese werden sogar für einen Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Selbst die in der Vergangenheit selten als großzügig geltenden Sparkassen mischen im Wettstreit um kurzfristige Kundeneinlagen mittlerweile mit. So werben vier Institute derzeit mit einem Zinssatz von drei Prozent und höher – teilweise bis zu acht Monaten. Ein Rückgriff auf den alten Geheimtipp Erstattungszinsen ist damit heute kaum nötig. Daran ändert auch die geplante Verdopplung durch die Bundesregierung nichts.