Gericht entscheidet - AfD-Jugend ist eine „gesichert extremistische Bestrebung“
Die Junge Alternative wird vom Verfassungsschutz schon länger als Verdachtsfall gelistet. Nun entscheidet das Kölner Verwaltungsgericht: Die Organisation darf als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.