Seit 2019: Seit 2019 Deutlich weniger Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger
Die Zahl der Sanktionen gegen arbeitsunwillige Bürgergeld-Empfänger geht in den vergangenen Jahren drastisch zurück – nicht nur wegen Corona. Doch Leistungskürzungen sind ohnehin kaum möglich – und die zum Teil üppigen Miet- und Heizkosten muß das Amt immer zahlen.
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