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Verteidigung von Höcke hat Revision eingelegt

Nun geht der Fall an den Bundesgerichtshof: Der Anwalt von Björn Höcke hat Revision eingelegt. Der Thüringer AfD-Vorsitzende wurde in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene SA-Parole verwendet hatte.

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