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Nicht immer, aber manchmal: Pflege im Ausland: Bleibt der Erbschein Sache deutscher Gerichte?

Wer Angehörige im Ausland pflegen lässt, muss damit rechnen, dass nach deren Tod ausländische Nachlassgerichte für Erbangelegenheiten zuständig sind. Das trifft aber nicht immer zu.

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