Härtefall-Urteil des Bundesgerichts: Verurteilter Kosovare hat schwerstbehinderten Sohn – Gericht muss Landesverweisung erneut überprüfen
Das Bundesgericht macht im Fall eines Kosovaren die Härtefallklausel geltend. Die Landesverweisung würde einem Kontaktabbruch zu seinem Sohn gleich kommen.