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Urteil im Streit AfD gegen Verfassungsschutz am 13. Mai

Urteil im Streit AfD gegen Verfassungsschutz am 13. Mai

In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht wird im Berufungsverfahren im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in Münster mit. Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Erneut Schlagabtausch vor Gericht Am Dienstag haben die Anwälte von AfD und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen. Die AfD-Vertreter äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. "Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?", fragte AfD-Anwalt Christian Conrad. Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. "Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können."

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