AfD: Verfassungsschutz darf Partei weiterhin als Verdachtsfall beobachten
Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter beobachten.