Urteil zu AfD: Die Rechtspartei verachtet den Rechtsstaat
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die AfD darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Partei schäumt, spricht von einem „Unrechtsurteil“ – und zeigt damit nur, wie wenig sie von Demokratie und Gewaltenteilung hält, meint Jan Sternberg.