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Göttingen: Urteil nach Angriff auf Grünen-Politikerin gefallen

Wegen des Angriffs auf eine Politikerin ist ein Mann verurteilt worden. Schon vorher war er wegen der Verwendung von Nazi-Symbolen verurteilt worden. Wegen eines Angriffs auf eine niedersächsische Landtagsabgeordnete der Grünen ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden. Zudem muss der Rentner 600 Euro Schmerzensgeld zahlen, urteilte die Richterin des Amtsgerichts Göttingen am Montag. Der 66-Jährige griff demnach die Abgeordnete Marie Kollenrott Ende Mai an einem Wahlkampfstand in der Göttinger Innenstadt an und verletzte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Inhaber eines Landschafts- und Gartenbetriebs Ende Mai mehrfach gegen den linken Oberarm der 39-Jährigen schlug. Zuvor soll er sie beleidigt haben. "Dreckspack, ihr Grünen", habe er in ihre Richtung gesagt. Abgeordnete machte Fotos des Mannes Als die Politikerin ihn zur Rede stellen wollte, habe er sie umgehend bedrängt, geschlagen und habe sich dann von ihr entfernt. Als er bemerkte, dass die Abgeordnete ihn verfolgte und Handy-Fotos von ihm machte, ging er erneut auf sie los, bis Menschen dazwischengingen. Zwei Zeugen hatten das während des Prozesses bestätigt. Das Urteil lautete auf Körperverletzung in zwei Fällen sowie Beleidigung in einem Fall. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen kurz danach in Tatortnähe fest. Später wurde bekannt, dass er in der Vergangenheit bereits durch das Nutzen von Nazi-Symbolen aufgefallen ist und auch dafür verurteilt wurde. Angeklagter streitet Tat ab Kollenrott erlitt nach eigenen Angaben Prellungen am linken Oberarm und Kratzspuren am rechten Unterarm, die teilweise noch zehn Tage nach der Tat schmerzten. Die Politikerin gab zudem an, dass sie in den Tagen nach der Tat Schwierigkeiten hatte zu schlafen, und dass die Tat sie bei künftigen Wahlkampfveranstaltungen vermutlich beschäftigen werde. Während des Prozesses wirkte sie angespannt und vermied direkten Blickkontakt mit dem Täter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.800 Euro beantragt, zu bezahlen in Raten. Der Staatsanwalt hatte betont, dass die Attacke auch als ein Angriff auf die Demokratie zu werten sei. Diese dürfe es sich nicht gefallen lassen, dass Wahlkampfstände bald Polizeischutz bräuchten. Der Angeklagte, der den Prozess größtenteils desinteressiert verfolgte, hatte die Tat zuvor abgestritten. Die Vorwürfe seien "einfach nur Quatsch", sagte der 66-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Göttingen. Sollte er die Politikerin berührt haben, entschuldige er sich aber dafür. Er sagte zudem, er wolle auf einen DNA-Test warten. Dieser werde beweisen, dass er die Abgeordnete nicht berührt habe.

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