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Deutsches Historisches Institut in Moskau zu unerwünschter Organisation erklärt

Preview Das Deutsche Historische Institut in Moskau steht nach einer Entscheidung des russischen Justizministeriums auf der Liste der Organisationen, deren Tätigkeit in Russland als unerwünscht gilt. Das DHI hatte seine Forschungsaktivitäten nach Kriegsbeginn eingestellt.

Das Deutsche Historische Institut (DHI) in Moskau gehört seit kurzem zu jenen Organisationen, deren Tätigkeit in Russland als unerwünscht gilt. Diese Entscheidung traf die russische Generalstaatsanwaltschaft am 30. Mai. Am 14. Juni erließ das Justizministerium eine entsprechende Verordnung.

Das DHI ist eine Forschungseinrichtung der Max Weber Stiftung, die in Moskau im Jahr 2005 gegründet wurde, um die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Historikern aus Russland und Deutschland zu entwickeln. Das Institut vergab unter anderem Stipendien und Preise an Studenten und Doktoranden.

Nach Ausbruch des Krieges hatte das DHI seine Forschungsaktivitäten, Veranstaltungen und die Kooperation mit staatlichen Institutionen Russlands eingestellt. Auf der Webseite des Instituts hieß es, dass es die Durchführung von Veranstaltungen und die Ausschreibung von Stipendienprogrammen vorübergehend aussetzt. Die Bibliothek sei weiterhin geöffnet, könne aber nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung genutzt werden.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung im vergangenen Jahr berichtete, werde das DHI in ein neues Netzwerk in Osteuropa eingebunden. Ziel sei es, die Forschung zu dezentralisieren und auch außerhalb Russlands zu arbeiten.

Der Status "unerwünschte Organisation" ist seit dem Jahr 2015 in der russischen Gesetzgebung verankert. Diesen Organisationen ist es unter Androhung verwaltungs- und strafrechtlicher Konsequenzen verboten, in Russland tätig zu sein. Auch die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen wird geahndet.

Derzeit umfasst die Liste mehr als 160 ausländische und internationale NGOs (unter anderem die vom deutschen Staat finanzierten und parteinahen Friedrich-Naumann-Stiftung und Friedrich-Ebert-Stiftung), die nach Auffassung der russischen Behörden "eine Gefahr für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, die Sicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit des Staates" darstellen.

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