AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole zu Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt
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Das Landgericht Halle sieht es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Chef auf einer Parteiveranstaltung in Gera eine verbotene Parole der SA verwendet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert.