Verwaltungsgerichtsurteil: 74 Euro für einen falsch abgestellten Roller
Weil ein E-Roller in der Frankfurter Innenstadt falsch abgestellt war, hat die Stadt dem Verleiher eine Rechnung gestellt. Dieser klagte dagegen. Doch das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied nun: Der Anbieter muss zahlen.