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Verwaltungsgerichtsurteil: 74 Euro für einen falsch abgestellten Roller

Weil ein E-Roller in der Frankfurter Innenstadt falsch abgestellt war, hat die Stadt dem Verleiher eine Rechnung gestellt. Dieser klagte dagegen. Doch das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied nun: Der Anbieter muss zahlen.

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