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Bundestag beschließt Justizreform: Wirtschaftsprozesse künftig auch auf Englisch

Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte "Justizstandort-Stärkungsgesetz" verabschiedet. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass Zivilprozesse in Wirtschaftssachen vor Landgerichten künftig auch in englischer Sprache geführt werden können. Bislang war vor deutschen Gerichten Deutsch die ausschließliche Gerichtssprache, sprachunkundige Parteien konnten sich eines Dolmetschers bedienen.

Dafür werden die Länder ermächtigt und verpflichtet, "bei ausgewählten Landgerichten auch für den Bezirk mehrerer Landgerichte" spezielle Kammern mit ausreichenden Sprachkenntnissen einzurichten. Unabhängig davon, ob diese Kammer dann im Einzelfall den Prozess auf Deutsch oder Englisch führt, bleibt es den Parteien laut beschlossenem Gesetz unbenommen, in der jeweils anderen Sprache vorzutragen.

Den Ländern wird mit dem Gesetz zudem erlaubt, sogenannte "Commercial Courts" an einem Oberlandesgericht (OLG) oder Obersten Landesgericht einzurichten. Diese sollen ab einem Streitwert von einer Million Euro über Wirtschaftsstreitigkeiten entscheiden und je nach Wunsch der Parteien auf Deutsch oder Englisch verhandeln. Bei Verhandlungen über Geschäftsgeheimnisse soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden und Prozessgegner zur Diskretion verpflichtet werden können.

Bei Revisionen gegen Urteile der englischsprachigen Kammern der Landgerichte oder gegen Urteile der "Commercial Courts" soll dann auch der Bundesgerichtshof das Verfahren auf Englisch führen, kann dies aber auch ablehnen und in jedem Stadium zur deutschen Sprache wechseln.  

Begründet wird das Gesetz in der Gesetzesvorlage damit, dass "ein an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiertes, schnelles, effizientes und attraktives Gerichtsverfahren angeboten" werden müsse. Dies soll den Gerichtsstandort Deutschland national stärken und ihn "international an Anerkennung und Sichtbarkeit gewinnen" lassen.

Das Gesetz muss noch im Bundesrat beraten werden, braucht aber nicht die Zustimmung der Länderkammer. Diese kann allenfalls den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

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