Hinweise für Vereine zur "Doppelten Spielberechtigung"
Sonderregelungen gibt es nur für Spielberechtigte der Bundesligen, die bei einem Einsatz im Ausland außerhalb der „erlaubten Zeiten“ zwar die Spielberechtigung behalten, aber die Einsatzberechtigung in den Bundesligen verlieren.
Wegen dieser "Öffnung" hat sich zwangsläufig auch das Antragsverfahren für Spielberechtigungen in einigen Punkten geändert. Nähere Informationen sind dem PDF-Dokument "Hinweise zur Doppelten Spielberechtigung" zu entnehmen. Für Rückfragen steht Ihnen auch die HTTV-Geschäftsstelle zur Verfügung.