World News

Rente für Schwerbehinderte: Versicherung kann Nachteile im Beruf ausgleichen

Wer schwerbehindert ist, hat es im Job mitunter nicht leicht. Sie können aber verschiedene Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Damit sie Nachteile im Beruf möglichst ausgleichen können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung: Rehabilitation Mit medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung soll verhindert werden, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Ob sie im Einzelfall helfen können, prüft die Rentenversicherung auf Antrag. Wichtiges Rentenwissen: Wie berechne ich Rentenpunkte? Wichtige Unterlagen fürs Alter: Das steht in der Rentenauskunft Altersvorsorge: Lohnt sich die private Rentenversicherung noch? Rente wegen Erwerbsminderung Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann – abhängig vom Grad der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Dabei gilt: Die Rente bei voller Erwerbsminderung zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, sondern nur noch für drei bis sechs Stunden täglich. Eine Sonderregel gilt hier für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind: Wenn Sie weniger als sechs Stunden täglich Ihrer bisherigen oder einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen können, aber mehr als sechs Stunden in einem anderen Beruf arbeiten könnten, sind Sie trotzdem teilweise erwerbsgemindert. Diese Regelung gibt es für jüngere Jahrgänge nicht. Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Sie die sogenannte Wartezeit erfüllen. Dafür müssen Sie in den vergangenen fünf Jahren rentenversichert gewesen sein und davon mindestens drei Jahre lang pflichtversichert. Außerdem dürfen Sie das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben. Mehr zu Anspruch, Höhe und Antrag bei der Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier. Altersrente Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Option. Sie ermöglicht es, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1961 geboren wurde, kann erst mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente gehen ( mehr dazu hier ). Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann sie auch früher erhalten.

Читайте на 123ru.net