Eine richterliche Ohrfeige für die amtlichen Wolfsjäger
![Eine richterliche Ohrfeige für die amtlichen Wolfsjäger](https://image.kurier.at/images/original/7908734/46-195194181.jpg)
Der Europäische Gerichtshof hält fest, dass das Raubtier nur unter strengen Ausnahmen bejagt werden darf. Das wird nicht ohne Folgen bleiben.
Der Europäische Gerichtshof hält fest, dass das Raubtier nur unter strengen Ausnahmen bejagt werden darf. Das wird nicht ohne Folgen bleiben.