Das müssen Schüler bei Ferienjobs beachten
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Dann sind täglich maximal acht und wöchentlich maximal 40 Stunden erlaubt. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen und darf an maximal fünf Tagen in der Woche geleistet werden.