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Rente mit 63: Jährliche Erhöhung bei vorzeitiger Rente?

Viele Arbeitnehmer würden gerne früher in Rente gehen – wenn sie es sich leisten könnten. Doch bei der Berechnung der Abschläge passiert oft ein Fehler. Die sogenannte Rente mit 63 ist beliebt in Deutschland: Deutlich mehr Menschen gehen vorzeitig in den Ruhestand, als bei der Einführung dieses Modells erwartet. Allerdings liegt die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Frührente inzwischen höher als 63 Jahre. Wer trotzdem in diesem Alter in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Die Höhe der Abzüge ist dabei klar geregelt: Pro Monat, den Sie früher als Ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent abgezogen. Doch bei der Frage, von welchem Ausgangswert sie die Abschläge subtrahieren müssen, begehen viele einen Rechenfehler – und stehen am Ende mit weniger Rente da als gedacht. Rente mit 63: Beispielrechnung Nehmen wir an, Sie sind im Dezember 1986 geboren und könnten damit regulär am 1. Januar 2054 in Altersrente gehen. Gegen Ende der 2040er-Jahre überlegen Sie jedoch, vier Jahre früher mit Ihrem Job Schluss zu machen, also bereits 2050 in Rente zu gehen. Da Sie bis dahin weder 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben noch 65 Jahre alt sind, steht Ihnen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nicht zu (siehe Infobox). Immerhin haben Sie aber die 35 Beitragsjahre überschritten, sodass Sie die Rente für langjährig Versicherte beziehen können – nur eben mit Abschlägen. Nun die Frage: Auf wie viel Rente müssten Sie verzichten? Ein Blick in den Rentenbescheid, den Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedes Jahr schickt, scheint weiterzuhelfen: Bei Erreichen der Regelaltersgrenze im Jahr 2054 könnten Sie mit einer monatlichen gesetzlichen Rente von 2.058,17 Euro rechnen, heißt es dort. Bei einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat würde eine um vier Jahre vorgezogene Rente also Abschläge von 14,4 Prozent bedeuten (0,3 x 48 Monate). 2.058,17 Euro minus 14,4 Prozent macht 1.761,79 Euro Bruttomonatsrente. 296,38 Euro weniger, als wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten würden. Doch stimmt die Rechnung überhaupt? Nein, denn die 2.058,17 Euro Rente, die Sie als Ausgangswert genommen haben, bekommen Sie nur, wenn Sie auch bis 2054 arbeiten. Gehen Sie hingegen nicht mit 67 Jahren in Rente, sondern mit 63 Jahren im Jahr 2050, zahlen Sie auch vier Jahre weniger in die Rentenversicherung ein. Dadurch sinkt Ihr Rentenanspruch von 2.058,17 Euro auf 1.809,82 Euro. Und von diesem Wert müssen Sie dann noch die 14,4 Prozent Abschläge subtrahieren. Macht also 1.582,01 Euro statt 1.761,79 Euro und damit insgesamt 476,16 Euro weniger, als wenn Sie bis zum normalen Renteneintrittsalter weitermachen würden. Rente mit 63: Abschläge sind in Wahrheit noch höher Achtung: Die Beispielrechnung berücksichtigt keine Rentenanpassungen. Diese stehen jedes Jahr zum 1. Juli an. Das Sie betreffende Ausmaß hängt davon ab, wie sich das Einkommen der Arbeitnehmer entwickelt. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten. Dass die Renten sinken, ist durch die sogenannte Rentengarantie ausgeschlossen. Es gibt dann maximal eine "Nullrunde". Die Bundesregierung rechnet im Schnitt mit einer Rentenerhöhung von zwei Prozent pro Jahr. Würde man diese noch in die Berechnung der vorzeitigen Rente einfließen lassen, wäre die Differenz zwischen der Rente mit Abschlägen und der regulären Rente noch größer, da Ihnen auch die Erhöhungen in den letzten vier Jahren durch die Lappen gingen. Hier finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, wie viel mehr Rente es 2023 gibt. Online-Rechner nutzen Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem persönlichen Fall an Rente herauskommt, wenn Sie früher als vorgesehen in den Ruhestand gehen, können Sie das mithilfe des Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners der DRV herausfinden. Tragen Sie einfach die Daten aus Ihrer Renteninformation ein und wählen dann die entsprechende Rentenart aus. Vergessen Sie nicht: Von Ihrer Bruttorente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 10,7 Prozent ab. Haben Sie keine Kinder, kommen noch einmal 0,6 Prozent obendrauf. Außerdem könnte Ihre Rente – je nach Höhe – der Einkommensteuer unterliegen. Dabei gilt aber noch ein Rentenfreibetrag – zusätzlich zum Grundfreibetrag, der jedem Steuerzahler zusteht. Wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, lesen Sie hier. Abschläge ausgleichen Die Abschläge sind also bei Weitem nicht das Einzige, was Ihre Rente schmälert. Hinzu kommt: Die Inflation führt dazu, dass die heute womöglich noch hinnehmbar erscheinenden Beträge in Zukunft deutlich weniger wert sein werden. Sie tun also gut daran, eine frühzeitige Rente mit einer frühzeitigen Vorsorge zu kombinieren. So haben Sie die Möglichkeit, die Abschläge auf die Rente ganz oder teilweise auszugleichen. Beantragen Sie dafür die sogenannte besondere Rentenauskunft bei der DRV. Den Antrag dafür finden Sie hier . In der Auskunft steht, wie hoch Ihre Abschläge sein werden und wie viel Geld Sie benötigen, um diese komplett auszugleichen, also Ihre Rente zurück auf die reguläre Höhe zu hieven. Lesen Sie hier, wie Sie Rentenpunkte kaufen. Privat vorsorgen mit Aktien Alternativ können Sie fürs Alter vorsorgen, indem Sie jeden Monat einen Teil Ihres Ersparten, beispielsweise 200 Euro, in einen ETF-Sparplan stecken. ETFs sind Aktienfonds, die einen Index nachbilden. Für Privatanleger eignet sich ein ETF auf den weltweiten Aktienindex MSCI World ( mehr dazu hier ). So streuen Sie Ihr Risiko, weil Ihr Geld auf mehr als 1.500 Unternehmen der industrialisierten Welt verteilt wird. Auf lange Sicht liegen so stattliche Renditen drin. Sie sollten allerdings mindestens zehn, besser 15 Jahre Zeit für die Geldanlage haben, um Krisen aussitzen zu können.

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