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AfD fordert Belohnung in Höhe von 50 Millionen Euro für Aufklärung der Nord-Stream-Anschläge

Preview Die AfD-Fraktion beantragt im Bundestag die Bereitstellung von 50 Millionen Euro für Ermittlungen und als Belohnung bei der Aufklärung der Nordstream-Anschläge. Im Antrag enthalten ist auch die Einrichtung eines Zeugenschutzprogramms für Hinweisgeber.

In einem Antrag an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags fordert die AfD-Fraktion, für die Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee eine Belohnung von 50 Millionen Euro bereitzustellen. Wie der NDR Anfang der Woche berichtete, sollen demnach dem Generalbundesanwalt 50 Millionen Euro aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden, hieß es in einer Mitteilung des Deutschen Bundestags. Damit solle es dem Generalbundesanwalt Jens Rommel ermöglicht werden, für die Aufklärung der Anschläge eine Belohnung in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig fordert die AfD die Einrichtung einer unabhängigen Arbeitsgruppe, die damit beauftragt würde, die Schäden an den Nordstream-Gasleitungen zu berechnen.

Im September 2022, also vor fast zwei Jahren, wurden die Gasleitungen von bisher unbekannten Tätern gesprengt. Nachdem Anfang 2024 Dänemark und Schweden ihre Untersuchungen einstellten, ermitteln in Europa nur noch die deutschen Behörden. In der Nähe des zerstörten Abschnitts wurden mehrere Fremdkörper mit Sprengstoffspuren nachgewiesen. Bei weiterer Ermittlung müsse aufgedeckt werden, wer dafür verantwortlich gewesen sei.

Im Antrag der AfD "Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen ausloben" vom 2. Juli heißt es unter Absatz II, Punkt 1: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, damit die haushalterischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Budgetmittel von bis zu 50.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden können, über die er für die Auslobung einer Belohnung für Hinweise verfügen kann, die zur Ermittlung des Täters oder der Täter führen, und eine rechtsstaatliche Feststellung der Täterschaft als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen."

Dem Antrag entsprechend solle gemäß Absatz II, Punkt 4 auch geprüft werden, ob für Hinweisgeber die gesetzliche Grundlage für ein Zeugenschutzprogramm geschaffen werden könne. Bei staatsgefährdenden Straftaten, zu denen Anschläge auf die kritische Infrastruktur zählen, soll laut dem Antrag geprüft werden, ob eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden könne,

"zum Schutz von Hinweisgebern denselben Straffreiheit im Inland, Auslieferungsverbot ins Ausland, Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm und/oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zugesagt und gewährt werden könnte."

In der Antragsbegründung heißt es unter Absatz I unter anderem: "Eine behinderte, unterlassene oder nicht mit Nachdruck verfolgte Aufklärung der Täter mindert das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Privatpersonen. Die anhaltende Ungewissheit über die Hintergründe und die Täter verstärken Sorgen um die Sicherheit und führen zu erhöhten und relevanten Kosten für den Schutz der verbliebenen kritischen Infrastruktur vor Anschlägen. Zudem gebietet das Rechtsstaatsprinzip eine zeitnahe Aufklärung und in Folge eine Anklage und Verurteilung der Täter." Mit dem Antrag solle der Deutsche Bundestag "sein sehr hohes Interesse an einer gründlichen Aufklärung der feigen Anschläge, wer auch immer der Schuldige sein mag", bekunden.

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