Urteil gegen Kürzung: Unzureichende Korrekturmöglichkeiten bei IV-Bemessung
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Ein Bauhilfsarbeiter im Kanton Basel-Stadt war zu 50 Prozent arbeitsfähig. Sein Invalideneinkommen wurde zu stark gekürzt, sagt das Bundesgericht.
Ein Bauhilfsarbeiter im Kanton Basel-Stadt war zu 50 Prozent arbeitsfähig. Sein Invalideneinkommen wurde zu stark gekürzt, sagt das Bundesgericht.