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Schweizer Wirtschaft: Risiko Immobilienblase, Nestlé-Riegel geht nach Russland zurück

Preview Von einem unbekannten CEO bei Julius Bär, der nach dem Benko-Crash noch mehr Risiko bringt, bis zur Immobilienblase in der Schweiz - Zürich birgt weltweit das höchste Immobilienblasenrisiko

Zürcher Immobilienmarkt kühlt ab

Die Preise für Eigentumswohnungen fallen in der Metropole deutlich. In verschiedenen Stadtteilen, darunter Zürich-Nord und Zürich-Witikon, sind Preisnachlässe von 6 bis 12 Prozent zu beobachten. Besonders betroffen sind Wohnungen im Preissegment von 1,5 bis 2 Millionen Franken, da der Mittelstand vorsichtiger kalkulieren muss und Banken wie die UBS bei der Kreditvergabe zurückhaltender geworden sind. Trotz der Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank und der daraus resultierenden niedrigeren Hypothekenzinsen zeigen sich nun deutliche Bremsspuren auf dem Immobilienmarkt. Dies deutet auf eine Überhitzung und eine notwendige Korrektur hin, warnt das Zürcher Finanzblog InsideParadaplatz.

Die KitKat-Riegel kehren nach Russland zurück.

Die Schweizer Firma Nestlé plant, die Produktion in Perm wieder aufzunehmen. Die Schokoriegel werden diesen Herbst in den Geschäften erhältlich sein.

Julius Bär ernennt Goldman Sachs Banker zum neuen CEO

Die Bank Julius Bär hat Stefan Bollinger zum neuen Konzernchef ernannt. Bollinger, derzeit Co-Chef des Geschäfts mit vermögenden Privatkunden bei Goldman Sachs in London, wird spätestens am 1. Februar 2025 seine neue Position übernehmen. In den letzten fünf Jahren hat er die verwalteten Vermögen in seiner bisherigen Rolle mehr als verdoppelt. Verwaltungsratspräsident Romeo Lacher betont, dass Bollinger Julius Bär als führende Privatbank positionieren und nachhaltiges Wachstum sichern soll, wobei er auch ein modernes Risikomanagement implementieren wird.

Die Ernennung folgt auf den Rücktritt von Philipp Rickenbacher nach hohen Verlusten und einer Halbierung des Jahresgewinns. Bollinger bringt drei Jahrzehnte Erfahrung im Bankgeschäft mit und hat in verschiedenen Führungspositionen bei Goldman Sachs und JP Morgan gearbeitet. Insidern zufolge hatte Julius Bär in den letzten Monaten einen Zusammenschluss mit EFG International erwogen, jedoch äußerte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma Bedenken. Trotz der Herausforderungen wird eine Wiederaufnahme der Gespräche als möglich erachtet.

Mit der Wahl von Stefan Bollinger geht Julius Bär erneut ein beträchtliches Risiko ein. Der Banker hat zwar viel Erfahrung im Geschäft, aber ob er das CEO-Gen hat und den Konzern mit 7500 Mitarbeitenden in die Zukunft führen kann, ist völlig offen, schreibt das Portal TippinPoint.

Aus Angst vor Juso-Initiative: Erste Superreiche wandern aus

Noch bevor die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso zur Abstimmung kommt, sind erste Superreiche aus dem Kanton Nidwalden weggezogen. Diese fordert eine 50-prozentige Erbschaftssteuer auf Vermögen ab 50 Millionen Franken und soll rückwirkend gelten.

Finanzdirektorin Michèle Blöchlinger bestätigte Wegzüge und appelliert an die Steuerzahler, mit einem Wegzug zu warten, da die Initiative noch nicht angenommen ist. Prominente Unternehmer wie Peter Spuhler und Magdalena Martullo-Blocher haben ihre Auswanderungspläne öffentlich gemacht und warnen vor den negativen Folgen der Initiative.

Sind die Auswanderungspläne unnötig?

Zwei Rechtsprofessoren haben die Juso-Initiative analysiert und kommen zu dem Schluss, dass der Initiativtext rechtlich auf wackligen Beinen steht. Unternehmer wie Spuhler, Hans-Peter Bertschi und Magdalena Martullo-Blocher erwägen, die Schweiz zu verlassen, um einer möglichen Erbschaftssteuer von 50 Prozent zu entgehen, die ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken erhoben werden soll und rückwirkend gelten könnte.

Rechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel erklärt, dass der Initiativtext nicht so formuliert ist, dass eine Erbschaft rückwirkend belangt werden kann. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung würden erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen gelten. Auch Professor Luzius Cavelti von der Universität Basel sieht rechtliche Unsicherheiten, hält die Initiative jedoch für verfassungswidrig, da sie eine kleine Gruppe unverhältnismäßig belastet.

Trotz dieser rechtlichen Einschätzungen bleibt es in der Schweiz üblich, solche strittigen Punkte politisch auszutragen. Spuhler und Co. können daher die Abstimmung abwarten und, falls die Initiative angenommen wird, immer noch auswandern, bevor die neuen Gesetze in Kraft treten.

UBS-CS: Greensill-Skandal

Das Strafverfahren im Greensill-Skandal steht vor dem Aus. Trotz eines Milliardenverlusts rückt laut der Staatsanwaltschaft Zürich die Einstellung des Verfahrens zunehmend in den Vordergrund. Vor wenigen Wochen musste Lex Greensill im Zürcher Verfahren aussagen und erklärte, dass er die Verantwortlichen der Credit Suisse (CS) stets über die Risiken seiner Fonds informiert habe.

Am 17. Juni 2024 unterbreitete die UBS den Anlegern ein überraschendes Angebot: Sie erhalten 90 Prozent des Nettoinventarwerts (NAV) vom 25. Februar 2021 zurück, sofern sie alle Strafklagen zurückziehen. Diese Entschädigung wird die UBS eine Milliarde kosten, das Geld ist jedoch größtenteils bereits zurückgestellt. Dieses Angebot folgt auf die Ereignisse von Februar 2021, als die CS die Greensill-Fonds schloss, weil die versprochene Versicherungsdeckung nicht mehr gewährleistet werden konnte. Von den etwa zehn Milliarden Dollar, die in die Fonds investiert wurden, konnten bislang 7,5 Milliarden Dollar zurückgezahlt werden.

Ein wesentlicher Grund für die schleppenden Rückzahlungen ist, dass ein Teil der Forderungen der Fonds auf sogenannten „Future Receivables“ basiert, die keine tatsächlichen Lieferungen darstellen, sondern spekulative zukünftige Umsätze. Interne Mails der CS zeigen, dass die Risiken dieser „Future Receivables“ bekannt waren und die Kunden hätten informiert werden müssen. Dennoch wurden die Forderungen in Präsentationen als vollständig versichert dargestellt.

Obwohl die UBS nicht direkt im Strafverfahren involviert ist, könnte eine Verurteilung ehemaliger CS-Mitarbeiter die Erfolgsaussichten von Zivilklagen gegen die Bank erhöhen. Das Vergleichsangebot der UBS, das die Rücknahme aller Klagen voraussetzt, dürfte von den meisten Anlegern angenommen werden. Der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, Erich Wenzinger, bestätigte, dass das Strafverfahren eingestellt werden könnte, wenn alle Privatkläger ihre Anträge zurückziehen.

Die Finma, die das Vergleichsangebot der UBS offenbar abgesegnet hat, hatte zuvor ähnliche Angebote der CS-Führung abgelehnt. Diese Ablehnung führte unter anderem dazu, dass asiatische Anleger massenhaft Gelder abzogen, was zur Krise der CS beitrug. Auch gegen ehemalige CS-Manager, darunter Thomas Gottstein, läuft weiterhin eine Untersuchung der Finma. Es wird jedoch erwartet, dass auch diese eingestellt wird, da Gottstein in den Untersuchungsberichten nicht erwähnt wird.

Der Bundesrat will die Steuerzahler vor einer UBS-Krise schützen

Der Bundesrat zieht Lehren aus dem Fall Credit Suisse und präsentiert 22 Maßnahmen, um Steuerzahler vor einer möglichen Krise bei der UBS zu schützen. Ein Jahr nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bleiben viele Fragen ungeklärt, insbesondere ob eine Notfallplanung funktioniert hätte oder ob eine Verstaatlichung notwendig gewesen wäre. Der Bundesrat plant Verschärfungen bei den Eigenkapitalanforderungen und will die Finma stärken, um besser auf künftige Krisen reagieren zu können. Radikale Maßnahmen wie eine Vervielfachung der Eigenkapitalanforderungen oder Zwangsabspaltungen werden jedoch abgelehnt.

Stattdessen bestätigt die Regierung die bisherige Finanzplatzstrategie und strebt eine international bedeutende Rolle für den Schweizer Finanzplatz an. Geplante Verschärfungen umfassen erhöhte Eigenmittelanforderungen für ausländische Beteiligungen und eine stärkere Liquiditätssicherung. Die Finma soll bei künftigen Krisen früher eingreifen können und zusätzliche Kompetenzen erhalten, um Banken zu disziplinieren. Konkrete Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen 2025 zur Vernehmlassung vorgelegt werden, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Fall Credit Suisse.

Mehr zum Thema ‒ NZZ behauptet: Selenskij ist nicht korrupt! Seine Offshore-Firmen? Nur eine Risikoreduzierung!

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