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Radarwarner im Urlaub: Vorsicht, Gefängnis droht

Radarwarner und Blitzer-Apps sind praktisch – aber häufig verboten. Die Strafen können drastisch ausfallen.

Radarwarner und Blitzer-Apps für das Handy können Autofahrer rechtzeitig vor den Messgeräten der Polizei warnen – zumindest in der Theorie. In der Praxis gelten jedoch andere Regeln. Kurz zusammengefasst: In Deutschland ist Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps verboten. Verstöße führen zu Bußgeld, Punkten in Flensburg und möglicher Beschlagnahme. Auslandsreisen erfordern Kenntnis der jeweiligen Radarwarner-Rechtslage. In Deutschland dürfen Autofahrer weder Radarwarner noch Blitzer-Apps verwenden. Das Verbot gilt umfassend: Es schließt sowohl spezielle Geräte ein, die vor Radarfallen warnen, als auch entsprechende Funktionen, die in Navigationsgeräten oder auf Smartphones installiert sind. Diese Folgen drohen bei Verstößen Bußgeld von bis zu 75 Euro Ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister Bei installierter Blitzer-App darf die Polizei das Smartphone beschlagnahmen Spezielle Radarwarngeräte dürfen eingezogen und zerstört werden Übrigens: Auch Beifahrer dürfen Blitzerwarner nicht benutzen. Das stellt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe klar. Es ist aber erlaubt, sich vor Fahrtantritt oder während einer Pause über Blitzerstandorte auf der geplanten Route zu informieren. Blitzerapp und Radarwarner: Was ist der Unterschied? Apps, die vor Radarfallen warnen, und Navigationsgeräte zeigen an, wo Radarfallen bekannt sind. Reine Radarwarngeräte hingegen erkennen aktiv, wenn Messgeräte Strahlung aussenden. Da diese Geräte die Polizei bei ihren Messungen stören können, hat der Gesetzgeber sie verboten. Rechtslage im Ausland Viele europäische Länder verbieten ebenfalls, Radarwarner und Apps zu nutzen, die vor Blitzern warnen. Wie hart die Behörden bestrafen, unterscheidet sich jedoch erheblich: Belgien bestraft mit einer Geldbuße oder Haft zwischen 15 Tagen und sechs Monaten. Italien verlangt mindestens 800 Euro. In Griechenland zahlen Betroffene mindestens 2.000 Euro und dürfen 30 Tage lang nicht fahren. Österreich und Luxemburg können bis zu 5.000 Euro fordern. In Luxemburg droht zusätzlich, dass Autofahrer zwischen acht Tagen und einem Jahr ins Gefängnis müssen. Wichtige Hinweise Fahren Sie ohne Radarwarner und Apps, die vor Blitzern warnen. Bevor Sie ins Ausland reisen, erkundigen Sie sich, welche Regeln dort gelten. Verlassen Sie sich dabei auf offizielle Quellen: Autoclubs, Botschaften, Konsulate oder Fremdenverkehrsämter informieren Sie aktuell und zuverlässig.

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