Dübendorf unterliegt vor Gericht: Frau sollte 300 Franken für falsch deponierten Güselsack zahlen
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Weil die Sammelstelle geschlossen war, legte eine Dübendorferin ihren Abfallsack einfach vor das Tor. Gebüsst werden kann sie dafür nicht, stellte der Bezirksrat fest.