Urteil in Karlsruhe: Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig
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Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das BVG in Karlsruhe.
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das BVG in Karlsruhe.