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Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform: Ein Urteil mit Signalwirkung für die Ampelparteien

Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform: Ein Urteil mit Signalwirkung für die Ampelparteien

Mit dem Urteil zum Wahlrecht hat das Verfassungs­gericht der Ampel erneut eine Niederlage beschert. Die für regional verankerte Parteien existenzielle Grund­mandats­klausel gilt weiter. Das Herzstück der Reform hingegen blieb unbeanstandet. Es ist höchste Zeit für ein Ende der Debatte, meint Eva Quadbeck.

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