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Kommentar zum Urteil aus Karlsruhe: Nur eine kurze Atempause im Wahlrechtsstreit

Mit seinem Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel hat das Verfassungsgericht Geschichte geschrieben: Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist verfassungskonform, andere Teile sind nichtig. Gut so.

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