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"Freiwillige Zusatzrente" in der DDR: Was ist aus ihr geworden?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was ist aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR geworden? Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR im März 1971 eingeführt und im Sozialversicherungsausweis der DDR eingetragen. Sie war dafür gedacht, Einkommen zu versichern, die über die monatliche Grenze von 600 Mark hinausgingen. Die FZR wird für alle Berufsgruppen anerkannt, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Für Mitarbeiter der Deutschen Post sah die Versorgungsordnung bis Dezember 1973 eine zusätzliche Versorgung auch ohne einen Beitritt zur FZR vor, sagt sie. "Bestand am 31.12.1973 bereits ein mindestens zehnjähriges Beschäftigungsverhältnis, gab es einen Besitzschutz, so dass viele Postmitarbeiter weiterhin nicht der FZR beigetreten sind", so Braubach. Das heißt: Aufgrund dieser Versorgungsordnung erhalten Mitarbeiter der Deutschen Post (DDR) gegebenenfalls fiktive Beiträge zur FZR anerkannt. Für die Zeit von März 1971 – Dezember 1973 bekommen alle Mitarbeiter und ab Januar 1974 nur Mitarbeiter mit einem zu diesem Zeitpunkt mindestens zehnjährig bestehenden Beschäftigungsverhältnis fiktive Beiträge zuerkannt, sagt Braubach. Diese fiktiven Beiträge erhöhen Ihre Rente .

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