Bundesarbeitsgericht: Mit Kündigung ist in »postüblicher Zeit« zu rechnen
![Bundesarbeitsgericht: Mit Kündigung ist in »postüblicher Zeit« zu rechnen](https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/c9b07a5d-4e11-41d1-8a08-6b41611311f1_w520_r2.08_fpx57_fpy65.jpg)
Wann kann man von einer Kündigung wirklich wissen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht. Der Fall einer Frau zeigt: Nicht in den Briefkasten schauen ist auch keine Lösung.