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Etappensieg für Mathias Flückiger: SSI verzichtet auf Urteils-Anfechtung

Etappensieg für Mathias Flückiger: SSI verzichtet auf Urteils-Anfechtung

Swiss Sports Integrity (SSI) hat nach der Urteilsbegründung der Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK) zum Fall des Schweizer Mountainbikers Mathias Flückiger auf eine Anfechtung vor dem Internationalen Sportgerichtshof TAS verzichtet.

Die Frist für eine Anfechtung des Falles an den Internationalen Sportgerichtshof TAS, die am 5. August 2024 endete, hat Swiss Sports Integrity ungenutzt verstreichen lassen. Damit wird die Urteilsbegründung von Swiss Olympic, welche die Probeentnahme und deren Handhabung als gravierend fehlerhaft bewertet, als endgültig betrachtet. Dennoch bleibt der Fall offen, da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die Union Cycliste Internationale (UCI) noch Berufung einlegen könnten.

In der Urteilsbegründung wurde unter anderem festgestellt, dass bei der Probenahme am 5. Juni 2022 und der anschließenden Lagerung seitens SSI erhebliche Fehler gemacht wurden, so dass die Probe für ungültig erklärt wurde. Selbst wenn die Probe zugelassen worden wäre, hätte sie aufgrund der Ergebnisse nicht als positiv bewertet werden dürfen. Dies sollen auch die negativen Tests vor und nach der beanstandeten Probe sowie eine Haaranalyse untermauern, die keinerlei verbotene Substanzen nachwies. Flückigers Steroidprofil war ebenfalls unauffällig.

Mathias Flückiger äußert sich zur Situation:

In einer Stellungnahme zeigte sich Flückiger wenig überrascht von der Entscheidung, jedoch weiterhin enttäuscht über den bisherigen Verlauf: „Die 106-seitige Urteilsbegründung der DK war so fundiert und vernichtend für SSI, dass ein Weiterzug ans TAS aussichtslos gewesen wäre. Dass ich über vier Monate zu Unrecht gesperrt wurde, ist für mich jedoch weiterhin schwer zu verstehen.“

Besonders kritisiert Flückiger, dass weder SSI noch Swiss Cycling bisher Verantwortung für die aufgetretenen Fehler übernommen haben. Er fordert nachdrücklich eine unabhängige und umfassende Untersuchung, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. „Ein solcher Fall darf sich im Schweizer Sport nie wiederholen. Die fehlende Aufarbeitung schadet nicht nur mir, sondern dem gesamten Schweizer Sport und der Glaubwürdigkeit der Antidoping-Maßnahmen.“

Während Flückiger sich sportlich bereits auf die Weltmeisterschaften in Vallnord (Andorra) am 1. September 2024 vorbereitet, bleibt die Möglichkeit offen, dass WADA oder UCI den Fall weiterverfolgen könnten. Bis zu einer endgültigen Klärung wird sich Mathias Flückiger nicht weiter äußern.

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