UniCredit gegen EZB: Klage wegen Russland-Beschränkungen
UniCredit ist der Ansicht, dass die Europäische Zentralbank (EZB) nicht die Befugnis hat, das Geschäft der italienischen Bank außerhalb Europas zu beschränken. Die Klage gegen die EZB wurde Ende Juni 2024 eingereicht, berichten Medien. Darin wird unter anderem die Entscheidung der europäischen Aufsichtsbehörde beanstandet, die Geschäftsaktivitäten von UniCredit in Russland einzuschränken. Dem Dokument zufolge ersuchte das Management von UniCredit das Gericht mit der Bitte um vollständige oder teilweise Aufhebung der Entscheidung der EZB vom 22. April 2024, in der die Aufsichtsbehörde die Bank aufforderte, die mit der Fortführung ihrer Aktivitäten in Russland verbundenen Risiken zu verringern.
In einer Klage gegen die Europäische Zentralbank behauptet die italienische UniCredit auch, diese habe gegen den Grundsatz der "Achtung des Privateigentums" verstoßen, als sie der Gruppe befahl, ihre Geschäfte in Russland einzuschränken. Das Argument wird in einer kürzlich auf der Webseite des Gerichtshofs der Europäischen Union veröffentlichten Prozessakte angeführt. Als Hauptgrund für ihre Ablehnung der EZB-Aufforderung erklärte UniCredit unter anderem, dass die europäische Aufsichtsbehörde gegen den Grundsatz der "guten Führung" verstoße, da die Behörde keine solide Erklärung für ihre Entscheidung geliefert habe. Darüber hinaus moniert die italienische Bank, dass solche Forderungen der EZB von Natur aus nicht durchsetzbar seien. Nach Ansicht der Klägerin ist die EZB auch nicht befugt, eine Entscheidung nach dem Grundsatz "Ratione Loci" (räumlicher Geltungsbereich) zu treffen. "Es geht darum, dass die vorgeworfenen Verstöße außerhalb der territorialen Zuständigkeit der EZB begangen wurden, die sich auf das Gebiet der EU beschränkt", so Roman Kusmin, Anwalt der Pen & Paper Bar Association, im Gespräch mit dem Wirtschaftsportal RBK. Er erklärte auch:
"Aus formaler Sicht scheint die Nichtdurchsetzbarkeit der EZB-Forderungen ein sehr starkes Argument zu sein, aber wie durchsetzbar sie tatsächlich waren, ist eine Frage des Sachverhalts."
Das Argument, das die italienische Bank in der Klage ebenfalls anführt ‒ nämlich dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt worden sei ‒, könnte in dem Streit von entscheidender Bedeutung sein, meint Artjom Kassumjan, Anwalt bei der Anwaltskammer Delcredere:
"Es ist möglich, dass UniCredit beweisen wird, dass die Anordnungen der EZB ihr einen erheblichen Schaden zufügen, der in keinem Verhältnis zu den Zielen steht, die die EZB zu erreichen versucht."
Sollte UniCredit vor Gericht auch nur einen Teilsieg erringen, wäre dies ein ernstzunehmender Präzedenzfall für die absurden Sanktionen der EU gegen ihre eigenen europäischen Organisationen. Experten glauben auch, dass die italienische Bank im Falle eines Sieges ihre Geschäfte in Russland bis zu einem gewissen Grad fortsetzen können wird.
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