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Gerichtsbeschluss: AfD darf Journalisten nicht von Akkreditierung ausschließen

Gleicher Zugang für alle Medien: Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass die AfD einzelnen Journalisten und Medien den Zugang zu ihren Wahlpartys nach Landtagswahlen nicht verwehren darf. Geklagt hatten unter anderem Journalisten des „Spiegel“, der „Welt“ und auch des RedaktionsNetzwerks Deutschland.

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