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Städtischer Firma in Bad Langensalza droht wegen Bademantelgang die Insolvenz

Seit Jahren schon streitet ein Unternehmer um die Nutzung eines Bademantelgangs. Für die Stadt Bad Langensalza könnte der Konflikt jetzt teuer werden. Der Städtischen Holding Langensalza (SHL) droht die Insolvenz . Ein Hotelbetreiber aus Bad Langensalza fordert Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Der Grund für die Forderung ist ein zu Unrecht gekündigter Vertrag über die Nutzung eines "Bademantelgangs" zwischen dem Hotel und der Friederikentherme. Der Vertrag wurde bereits vor vier Jahren von der Kur- und Tourismusgesellschaft (KTL), einer Tochterfirma der SHL, gekündigt. Der Bürgermeister von Bad Langensalza fand bei einer Sitzung des Stadtrats deutliche Worte für den Ernst der Lage. Es sehe "beschissen" aus, sagte Matthias Reinz nach einem Bericht des "MDR". Der Aufsichtsrat der Holding versuche derzeit, einen Ausweg zu finden. Der "Bademantelgang" Das "Sante Royale Hotel & Gesundheitsresort" und die Friederikentherme sind durch einen "Bademantelgang" verbunden, der es Hotelgästen ermöglicht, bequem und diskret vom Hotelzimmer direkt zur Therme zu gelangen. Hotel und Therme schlossen 2017 einen Nutzungsvertrag, der es Gästen ermöglichte, den Gang kostenlos zu nutzen. Zudem wurde in dem Vertrag geregelt, dass Gäste das Bad für einen Pauschalbetrag unbegrenzt betreten dürften. Außerdem durften Hotelgäste schon vor der offiziellen Öffnungszeit von 7 bis 9 Uhr das Bad nutzen. Die Aufsicht dafür sollte das Hotel gewährleisten. Doch eine solche Aufsicht gab es nie. Deshalb kündigte die KTL im Jahr 2020 den Vertrag. Die Kündigung hatte zur Folge, dass die Hotelgäste den "Bademantelgang" nicht mehr kostenlos nutzen konnten, was laut Hotelbesitzer Stefan Kiefer zu einem Einbruch der Buchungszahlen und erheblichen finanziellen Verlusten führte. Rechtsstreit um Schadenersatzforderung Kiefer klagte, und bekam Recht. Schon im August 2022 entschied das Mühlhäuser Landgericht, dass die Kündigung des Nutzungsvertrags unrechtmäßig war. Die fehlende Aufsicht reiche nicht für eine außerordentliche Vertragskündigung, weil der Verstoß über Jahre hinweg geduldet worden war. Das Oberlandesgericht Jena bestätigte das Urteil im Oktober 2023. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang August ebenfalls so entschieden. Anfang September wird nun ein Urteil im Rechtsstreit um die Schadensersatzforderung vor dem Landgericht Mühlhausen erwartet. Bereits 2022 hatte der Hotelbetreiber vom Landgericht Mühlhausen fast 500.000 Euro Baukosten für den Bademantelgang zugesprochen bekommen. Demnach hätte die städtische Tochter Wohnungsbaugesellschaft Bad Langensalza die Kosten nach Fertigstellung des Bademantelganges übernehmen müssen.

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