Melanie Müller wegen Zeigens von Hitlergruß verurteilt
Laut Gericht hat die Schlagersängerin auf einer Bühne mehrmals den rechten Arm in die Luft gestreckt und den Spruch „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ skandiert. Nun gilt sie als vorbestraft.
Laut Gericht hat die Schlagersängerin auf einer Bühne mehrmals den rechten Arm in die Luft gestreckt und den Spruch „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ skandiert. Nun gilt sie als vorbestraft.