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Steuern, Heizung, Organspende: Das ändert sich im September

Der neue Monat bringt wieder einige Änderungen für Ihre Finanzen mit sich. Unter anderem enden gleich mehrere wichtige Fristen. Ein Überblick. Jetzt aber schnell: Ob Steuererklärung , Heizungsprüfung oder Corona-Hilfen – im September laufen diverse Fristen ab. Aber auch für Reisende und Krankenversicherte ändert sich etwas. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Heizungsförderung Möchten Sie Ihre neue Heizung vom Bund fördern lassen, müssen Sie ab 1. September wieder die klassische Reihenfolge einhalten. Das heißt: erst den Förderantrag stellen und anschließend mit dem Einbau der Heizung beginnen. Die Übergangsregelung, nach der Sie die Förderung auch nachträglich beantragen können, läuft aus. Pflicht für den Antrag ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit der Handwerksfirma mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das bedeutet, dass Ihr Vertrag erst dann gültig wird, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Zudem können ab Ende September die ersten Antragsteller die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Das funktioniert digital. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Die Unterlagen werden dann geprüft, und das Geld wird voraussichtlich Ende Oktober ausgezahlt. Frist für Steuerpflichtige endet Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte sich nun aber wirklich sputen. Nur noch bis zum 2. September ist das ohne Verspätungszuschlag möglich. Doch keine Sorge: Hier haben wir Ihnen zusammengestellt, wie Sie die Steuererklärung auch noch auf den allerletzten Drücker hinbekommen. Und womöglich sind Sie auch gar nicht zur Abgabe verpflichtet. Lesen Sie hier, wann das der Fall ist. Frist für Eigentümer endet Besitzer großer Mehrfamilienhäuser mit mehr als zehn Parteien mussten bereits vergangenes Jahr handeln, 2024 sind nun auch Eigentümer von Häusern mit sechs bis neun Wohnungen in der Pflicht: Sie müssen bei Zentralheizungen, die mit Gas betrieben werden, einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu fünf Wohneinheiten ist das nicht nötig. Gleiches gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei einem hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass alle Heizkörper oder Heizkreise in einem Gebäude gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Dabei stellt ein Fachmann die Heizungsanlage so ein, dass jeder Heizkörper oder Heizkreis genau die Menge an Heizwasser erhält, die er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Das optimiert den Betrieb der Anlage und führt zu einem effizienteren Energieverbrauch. Organspende einfacher erklären Wer zur Organspende bereit ist, kann das bald einfacher erklären: Bis zum 30. September soll es Versicherten möglich werden, Erklärungen für oder gegen eine Organspende über die App ihrer Krankenkasse abzugeben. Bereits seit März kann man über die Online-Funktion des Personalausweises Erklärungen zur Spendenbereitschaft von Organen und Gewebe im zentralen Online-Register eintragen. Reservierungspflicht endet Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte ausnahmsweise auf fast allen Fernzug-Verbindungen eine Reservierung – das ist nun vorbei. Die temporäre Pflicht, einen festen Sitzplatz zu buchen, endet zum 1. September. Die Bahn hatte die Vorgabe aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Eine Ausnahme gibt es aber: Die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober. Frist für Corona-Hilfen Wer in der Corona-Pandemie staatliche Wirtschaftshilfen erhalten hat, kann die Schlussabrechnungen dafür noch bis Ende September einreichen. Damit werden die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen abgeglichen, die Ihnen tatsächlich zustehen. Unter Umständen wird dann eine Nach- oder Rückzahlung fällig.

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