Verwaltungsgericht Köln: Vergabe der 5G-Frequenzen war rechtswidrig
Gewinner der Frequenzauktion 2019 mussten sich zum Ausbau verpflichten, kleine Anbieter blieben dafür außen vor. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Der politische Deal unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer war unzulässig.