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Wärmepumpen: Robert Habeck arbeitet offenbar an neuem Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung will wohl den Bau von Wärmepumpen beschleunigen. Das geht aus einem Medienbericht hervor. Ein entsprechender Gesetzesentwurf könnte bereits am Mittwoch beschlossen werden. Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge den Bau von Groß-Wärmepumpen zur Fernwärmeversorgung beschleunigen. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, soll bereits am Mittwoch im Bundeskabinett ein entsprechender Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) beschlossen werden. Mit dem Gesetzesvorhaben soll demnach zu diesem Zweck die Errichtung von Wärmepumpen, die mit Erdwärme, See-, Fluss- oder Abwasser laufen, zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Weiter heißt es, Behörden sollten bei Entscheidungen über Groß-Wärmepumpen künftig etwa den Naturschutz oder das Bergrecht schwächer gewichten können. Eine ähnliche Regelung hatte die Ampelkoalition bereits mit Blick auf Windkraft und Solarenergie getroffen. Der Ausbau sowohl von Photovoltaikanlagen als auch von Windkraftanlangen hatte den jüngsten Daten zufolge zuletzt erheblich an Fahrt aufgenommen. Schnellere Genehmigungsverfahren Habeck will der "Augsburger Allgemeinen" zufolge zudem Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht einführen: Die zuständigen Behörden sollen dem Bericht zufolge künftig binnen eines Jahres entscheiden. Außerdem sollen Einsprüche keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Kleine private Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren sollen demnach ohne wasserrechtliche Genehmigung gebaut werden dürfen. Nach Angaben der "Augsburger Allgemeine" steht in dem Gesetzentwurf aus Habecks Haus wörtlich: "Die Geschwindigkeit, mit der in Deutschland der Ausbau der Geothermie und von Wärmepumpen erfolgt, muss erhöht werden." Derzeit dauere es mitunter Jahre, bis Behörden grünes Licht für Vorhaben in diesem Bereich gäben. Die neuen Regeln sollen dem Bericht zufolge nach Habecks Plänen im kommenden Januar in Kraft treten. Dafür müssten Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf noch im Laufe des Jahres zustimmen.

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