Bauen auf der St. Petersinsel: Das Bundesgericht gibt dem Ferienhausbesitzer recht
Ein Ferienhausbesitzer hat seine Terrasse erneuert. Dies sei zulässig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.
Ein Ferienhausbesitzer hat seine Terrasse erneuert. Dies sei zulässig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.