"Wunderheilerin" betrog Opfer um 480.000 Euro
Selbst ernannte "Wunderheilerin" behauptete, durch "Rituale" Krankheiten heilen zu könne. Das Urteil ist rechtskräftig.
Selbst ernannte "Wunderheilerin" behauptete, durch "Rituale" Krankheiten heilen zu könne. Das Urteil ist rechtskräftig.