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Lücke von 9,6 Milliarden Euro: Kosten für Bürgergeld offenbar falsch berechnet

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechnet intern für 2025 offenbar mit deutlich höheren Kosten für das sogenannte Bürgergeld, als sie derzeit offiziell im Bundeshaushalt ausgewiesen sind. Das berichtet das Springerblatt Bild unter Berufung auf interne Unterlagen des Arbeitsministeriums.

In den auf August 2024 datierten Unterlagen zur "Haushaltsaufstellung 2025" heißt es demnach, dass für 2025 Kosten von insgesamt 45,6 Milliarden Euro erwartet werden. Im Haushalt ausgewiesen sind aber nur 36 Milliarden. Die Differenz zwischen den im Haushalt veranschlagten und den tatsächlich erwarteten Ausgaben beträgt 9,6 Milliarden Euro.

Wie das Boulevardblatt weiter schreibt, geht das Ministerium für 2025 von durchschnittlich 2,897 Millionen "Bedarfsgemeinschaften" aus, die monatlich im Schnitt 807 Euro erhalten. Statt des sich daraus ergebenden Bedarfs von gut 28 Milliarden Euro seien im Haushalt allerdings nur 25 Milliarden eingeplant.

Noch größer sei die Lücke bei den Miet- und Heizkosten. Hier hätte das Ministerium monatlich durchschnittlich 507 Euro pro Haushalt veranschlagt, was für das Jahr eine Summe von 17,63 Milliarden Euro ergibt. Im Haushalt sind für diesen Posten allerdings nur 11 Milliarden Euro vorgesehen.

Bereits vor zwei Wochen hatte der Bundesrechnungshof Kritik an der Planung der Regierung für das zu einem großen Teil von nicht deutschen Bürgern bezogene Bürgergeld geübt. Die Regierung hatte im Vergleich zum laufenden Jahr Minderausgaben von fünf Milliarden Euro vorgesehen. Diese seien nur zu erreichen, so die Behörde, wenn die Zahl der Leistungsempfänger im kommenden Jahr um 600.000 sinkt. Dies sei aber "nicht wahrscheinlich".

Die Opposition warf der Regierung vor, vorsätzlich mit falschen Zahlen zu operieren, um die Öffentlichkeit zu täuschen. Das Arbeitsministerium erklärte Bild auf Anfrage nicht, wie die Lücke von knapp 10 Milliarden zustande kam. Ein Sprecher sagte aber, dass die Kalkulation "auf den ökonomischen Eckwertannahmen der Bundesregierung vom Frühjahr diesen Jahres" beruhe. Man habe außerdem "die erwarteten Auswirkungen der durch die Wachstumsinitiative gesetzten Wachstumspotentiale berücksichtigt".

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