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Antisemitismus als Lippenbekenntnis

Das Kabinett beschließt eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung als mutlos

„Selbst am fünften Jahrestag des Terroranschlags in Halle schafft es die Bundesregierung nicht, ein klares Zeichen gegen rassistische Diskriminierung und für den Schutz von Jüdinnen und Juden zu setzen“, empört sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, gegenüber dem Freitag.

An diesem 9. Oktober beschließt die Ampel stattdessen eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — und umgeht damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Ataman dazu: „Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“

EU bemängelt deutsches Diskriminierungsverbot

Bislang bezieht sich das

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