Justiz-Hammer im Ländle: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten.
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten.