Steuersparmodell Großeltern: Fahrtkosten als Sonderausgaben
Wenn Großeltern die Kinder betreuen, können Eltern deren Fahrtkosten übernehmen und als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. So geht’s – das bringt’s.
Wenn Großeltern die Kinder betreuen, können Eltern deren Fahrtkosten übernehmen und als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. So geht’s – das bringt’s.