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Amnesty reicht Beschwerde gegen Polizei-Gewerkschaftler ein

Gegen den Polizeigewerkschaftler Manuel Ostermann ist Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt worden. Amnesty International kritisiert seine Tweets. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, gestellt. Einige Aussagen des Polizisten auf der Plattform X seien "menschenverachtend und ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht", zitiert die "Frankfurter Rundschau" die Organisation. Ostermann, der auch CDU-Mitglied ist, teilt häufig seine Ansichten auf der Plattform X. So schrieb Ostermann im Oktober: "Es ist genau richtig, Diensthunde bei Versammlungslagen einzusetzen. Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage – nicht selten wäre die Abnahme des Maulkorbs angemessen. Die gewaltbereiten Antisemiten missbrauchen nicht nur unser Grundgesetz, schlimmer noch. Leib und Leben von Polizeibeamten ist denen schlicht egal". Amnesty kritisiert, dass damit alle Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen als Antisemiten bezeichnet werden. Das widerspreche der Neutralitätspflicht. Ostermanns Beiträge auf X seien "hetzerisch und unvereinbar" mit seinem Amt. Sie widersprächen der Wohlverhaltenspflicht sowie dem Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot. Der Beamte setze durch seine "Abschiebeoffensive" Demonstrierende mit "Verfassungsfeinden und Straftätern gleich". Die Beschwerde solle eine unabhängige Untersuchung der Aussagen des Polizisten nach sich ziehen, außerdem sollen Disziplinarmaßnahmen erwogen werden. Ostermann weist Organisation zurecht Der Gewerkschaftler nahm zu der Kritik von Amnesty an seinem Maulkorb-Tweet Stellung. "Die größte Menschenrechtsorganisation in Deutschland ist die Polizei. In jedem Fall nicht ihr. Beurteilung der Lage ist offenkundig auch nicht eure Kernkompetenz. Der Einsatz von Zwangsmitteln genieße rechtliche Legitimität für die Polizeien der Länder und des Bundes. Dementsprechend gebe es für den Einsatz rechtliche Voraussetzungen, argumentierte er. "Liegen diese Voraussetzungen also vor, ist folglich die Zwangsmaßnahme nicht zu beanstanden." Ostermann teilte auf X einen Artikel über die Amnesty-Beschwerde und forderte seine Follower auf, die Kommentare zu lesen. "Ich wünsche euch einen schönen Tag und sage von Herzen danke. Wir machen selbstverständlich unaufgeregt weiter", schrieb er. Die Deutsche Polizeigewerkschaft wies die Anschuldigungen der Menschenrechtler zurück. Bundesvorsitzender Heiko Teggatz sprach von einem "Angriff auf die Meinungsfreiheit".

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