Steuern 2025: Das bringt das Entlastungsgesetz Singles und Familien
Ein letztes Mal haben sich die ehemaligen Ampelpartner auf Entlastungen für die Bürger geeinigt. Doch kommt unterm Strich wirklich etwas an? Es wird wohl das letzte Gesetzesvorhaben sein, das die gescheiterte Ampelkoalition zusammen im Bundestag beschließen wird: steuerliche Entlastungen für die Bürger und mehr Kindergeld . Darauf hatten sich die Fraktionen von SPD , Grünen und FDP am vergangenen Freitag geeinigt. Nach dem Bundestag muss allerdings auch der Bundesrat noch zustimmen. Die Pläne sehen vor, dass der Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro auf 12.096 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll sich um 60 Euro auf 6.672 Euro jährlich erhöhen, das Kindergeld soll um 5 Euro auf 255 Euro im Monat angehoben werden. Auch soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden. Dafür passt die Bundesregierung den Einkommensteuertarif an und verhindert, dass sich Arbeitnehmer trotz Gehaltserhöhung weniger leisten können. Ohne Anpassung müssten die Beschäftigten nämlich mehr Steuern zahlen – obwohl das Lohnplus gerade einmal die Inflation ausgleicht. Mehr zur kalten Progression lesen Sie hier. Trotz Entlastungen weniger Netto vom Brutto Unterm Strich bleibt den meisten Steuerzahlern im kommenden Jahr trotzdem weniger Netto vom Brutto als 2024, wie Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen. Das liegt vor allem an den steigenden Sozialabgaben. Auch den steigenden CO2-Preis haben die Forscher einberechnet. Ein Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr hätte demnach 38 Euro netto weniger im Jahr – ohne das Entlastungsgesetz der ehemaligen Ampelkoalition blieben ihm 233 Euro weniger. Verdienen Singles 30.000 Euro brutto im Jahr, schrumpft die Mehrbelastung durch Abgaben und CO2-Preis von 167 Euro auf 47 Euro jährlich. Bei einem Jahresbruttoverdienst von 70.000 Euro bleiben unterm Strich sogar 236 Euro weniger im Portemonnaie. Singles mit einem Einkommen von 100.000 Euro brutto im Jahr müssen mit 169 Euro weniger auskommen. Paare mit zwei Kindern, die sich steuerlich zusammen veranlagen lassen, können je nach Einkommenshöhe und -aufteilung oft mit einem kleinen Plus rechnen. So bleiben bei einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 66.000 Euro am Ende 40 Euro mehr. Ohne die Steuerentlastungen und die Kindergelderhöhung hätte das Paar 342 Euro weniger gehabt. Ähnlich sieht es bei einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 90.000 Euro aus: Paare mit diesem Verdienst und zwei Kindern können am Ende des Jahres ein Plus von 50 Euro verzeichnen. Einzig Topverdiener mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 130.000 Euro hätten trotz Entlastungen 227 Euro weniger im Portemonnaie. Auch bei Alleinerziehenden reicht die Kombination aus Kindergelderhöhung und verändertem Einkommensteuertarif oft nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen. Die Belastung fällt jedoch bei den unteren bis mittleren Einkommen nur gering aus. Die Topverdiener unter den Alleinerziehenden müssen bei einem Jahresbruttoeinkommen von 70.000 Euro allerdings Einbußen von 315 Euro verkraften – trotz des Entlastungsgesetzes. Damit das Steuergesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, ist Eile geboten. Das Gesetz könnte am Mittwoch im Finanzausschuss und dann am Freitag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr. Ein Beschluss im Bundesrat noch am Freitag wäre mit Fristverzicht möglich. Diesem müssten die Länder mehrheitlich zustimmen.