McCain schützt Smiley-Kroketten: Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Unternehmens
Das Smiley ist ein geschütztes Markenzeichen. Gilt das aber auch für Kroketten mit dem Grinsegesicht? Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat jetzt einen langen Rechtsstreit entschieden.