Frau des gestürzten Diktators: Kehrt Asma al-Assad nach London zurück?
Das Leben im Moskauer Exil scheint Asma al-Assad nicht zu gefallen. In ihrer alten Heimat fürchtet man jetzt, dass die Frau des syrischen Ex-Diktators zurückkommt. 24 Jahre lang stand Asma al-Assad an der Seite ihres Mannes Baschar. Selbst in den brutalsten Phasen des syrischen Bürgerkriegs verteidigte sie den Diktator, der Hunderttausende Tote zu verantworten hat. Doch jetzt, keine drei Wochen nach dem Sturz des Regimes und der Flucht der Assad-Familie nach Moskau , hat die frühere First Lady offenbar genug von ihrer Ehe. Wie verschiedene Medien berichten, soll die 49-Jährige in Moskau die Scheidung eingereicht haben und derzeit auf die Entscheidung der russischen Behörden warten. Der Kreml widerspricht den Berichten allerdings: Asma al-Assad habe nicht die Scheidung eingereicht, heißt es aus Moskau. Diese Darstellung lässt sich nicht unabhängig überprüfen. Nach Angaben der britischen Zeitung "The Times" hat die Frau des gestürzten Machthabers allerdings sogar eine Petition bei den russischen Behörden eingereicht, die ihr die Ausreise nach Großbritannien ermöglichen soll. Hintergrund soll eine Krebserkrankung sein: Das Regime selbst teilte im Mai mit, dass Asma al-Assad Blutkrebs habe. Aber kann die Frau des Ex-Diktators jetzt einfach in ihre alte Heimat zurückkehren, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen? Asma al-Assad wurde 1975 in London geboren Verhindern lässt sich das wohl nicht, denn Asma al-Assad hat noch immer die britische Staatsbürgerschaft. Geboren wurde sie im August 1975 in London als Tochter des syrischen Arztes Fawwaz Achras. In London studierte sie später Informatik und französische Literatur. In dieser Zeit lernte sie Baschar al-Assad kennen, der ebenfalls in London Medizin studierte. Erst mit der Machtübernahme Baschar al-Assads und ihrer Hochzeit im Jahr 2000 ging Asma al-Assad von London nach Damaskus . Die beiden haben drei gemeinsame Kinder . Wegen ihrer mutmaßlichen Verstrickung in die Verbrechen des Regimes steht Asma al-Assad schon seit 2012 auf einer gemeinsamen Sanktionsliste von EU und Großbritannien. Das Vermögen und die Immobilien der Familie Achras wurden eingefroren. 2020 erließen auch die USA Sanktionen gegen mehrere Mitglieder der Assad-Familie. Einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gibt es aber weder für Baschar al-Assad noch für Mitglieder seiner Familie. Da Großbritannien das Gericht nicht anerkennt, würde aber selbst das Asma al-Assad nicht von der Einreise nach Großbritannien abhalten können. Verliert Asma al-Assad ihre Staatsbürgerschaft? Doch die Vorstellung, Asma al-Assad würde über den Umweg in Moskau nach London zurückkehren, löst offenbar auch in der britischen Regierung Unbehagen aus. "Berichten zufolge könnte Asma al-Assad dank ihrer Staatsbürgerschaft versuchen, in unser Land einzureisen", sagte der britische Außenminister David Lammy kürzlich vor dem britischen Parlament. "Darum möchte ich klarstellen, dass sie auf einer Sanktionsliste steht und in Großbritannien nicht willkommen ist." Ein Einreiseverbot oder die Aberkennung ihrer Staatsangehörigkeit verkündete Lammy allerdings nicht. Dabei hat Großbritannien dieses Mittel in den vergangenen Jahren immer wieder angewandt, vor allem im Kampf gegen Mitglieder der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Die Islamisten hatten zwischen 2014 und 2017 große Teile Iraks und Syriens erobert und dort eine Terrorherrschaft errichtet. Auch viele Europäer schlossen sich der Terrorgruppe an. In Gefängnissen und Lagern in Syrien sind noch immer Zehntausende IS-Mitglieder und ihre Familien gefangen. "Wenn die Regierung einem unbekannten Islamisten in einem dieser Lager die Staatsbürgerschaft entziehen kann, dann sollte das im Fall von Asma al-Assad erst recht möglich sein", zitiert die Nachrichtenagentur AFP den Rechtsgelehrten Bader Mousa Al-Saif vom Thinktank Chatham House. Anders als im deutschen Recht kann Großbritannien auch die Staatsbürgerschaft entziehen, ohne dass der oder die Betroffene eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt. Doch der sozialdemokratische Premierminister Keir Starmer scheint davon noch nicht überzeugt zu sein. Es sei "viel zu früh", um so eine Maßnahme zu diskutieren, sagte Starmer vorige Woche. Bis dahin habe seine Regierung keinerlei Kontakt zu Asma al-Assad gehabt. Seither hat sich die britische Regierung nicht wieder zum Fall von Asma al-Assad geäußert.