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Neues Antragsverfahren für Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des DBV

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das Verfahren zur Beantragung der Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereichs des DBV. Entsprechende Anträge können ab dem neuen Jahr ausschließlich nur noch über ein digitales Antragsformular eingereicht werden. Anträge, die per E‑Mail, Post oder auf anderem Wege werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bearbeitet.

Das neue Formular steht Ihnen auf unserer Website unter folgendem Pfad zur Verfügung: Verband > Dig. Formulare > Start nichtolymp. Boxen Oder alternativ über folgendem Link: https://www.boxverband.de/start-im-nichtolympisches-boxen/

Fristen und Gebühren

Damit wir Ihren Antrag rechtzeitig prüfen können, gelten ab dem kommenden Jahr folgende Fristen:

  • Fristgerechte Anträge müssen spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden; es entsteht eine Gebühr von 100,00 €.
  • Kurzfristige Anträge können bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden; es entsteht eine Gebühr von 200,00 €.

Anträge unter 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn können aufgrund der Kurzfristigkeit nicht bearbeitet werden. Abweichungen oder Ausnahmen von diesen Fristen sind nicht möglich.

Hinweis zu Konsequenzen bei Verstößen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung außerhalb des Geltungs- und Verantwortungsbereichs des DBV ohne die erforderliche vorherige Genehmigung stellt einen Regelverstoß dar und wird wie folgt sanktioniert:

  • Erster Verstoß: Es wird eine Geldbuße in Höhe von 300,00 € fällig. Bis zum Eingang der Zahlung gilt ein zeitlich befristetes Verbot der Teilnahme oder Startberechtigung an Wettkämpfen sowie der Ausübung von Rechten und Vorteilen, die aus den vom DBV erteilten Lizenzen im Verbandsgebiet des DBV resultieren (sogenannte Sperre).
  • Zweiter Verstoß: Es wird eine Geldbuße in Höhe von 400,00 € fällig. Bis zum Eingang der Zahlung gilt erneut ein zeitlich befristetes Verbot der Teilnahme oder Startberechtigung an Wettkämpfen sowie der Ausübung von Rechten und Vorteilen, die aus den vom DBV erteilten Lizenzen resultieren (sogenannte Sperre). Zusätzlich wird ab dem Datum des Zahlungseingangs eine befristete Sperre von 3 Monaten verhängt.
  • Weitere Verstöße: Bei jedem weiteren Verstoß kann die Rechtsfolge des 2. Verstoßes wiederholt werden bis hin zum vollständigen Lizenzentzug oder/und einem Lizenzerwerbsverbot bzw. der Nichterteilung einer neuen Lizenz aufgrund der beharrlichen wiederholten Verstöße gegen die Regelwerke des DBV.

Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die Einhaltung der Regelwerke des DBV sicherzustellen, den DBV und seine Mitglieder vor Schäden zu bewahren und die Integrität der Verbandsarbeit zu schützen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Änderungen einführen, um eine effizientere und einheitliche Bearbeitung sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Den Antragstellern wird empfohlen, bei den Verbänden, unter dessen Verantwortung sie an einer Veranstaltung teilnehmen, die Erstattung der Kosten im Rahmen der Vertragsverhandlungen sicherzustellen. Der DBV kann einen Verzicht auf die Kosten nicht zu Lasten seiner Mitglieder verantworten.

Falls Sie Rückfragen zu den neuen Regelungen, Fristen oder dem digitalen Formular haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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